• Die offizielle Website der Einhamer Dorfgemeinschaft

  • Die offizielle Website der Einhamer Dorfgemeinschaft

  • Die offizielle Website der Einhamer Dorfgemeinschaft

Die Einhamer Stammtischordnung

Einhamer Stammtischordnung (STO)

in der Fassung vom 01.01.2003    

Stammtischordnung (STO)

Präsidium und Regierung des Freistaates erlassen mittels dieser Urkunde der Staatskanzlei folgende Statuen:

Präambel

Sinn des Stammtisches ist ausser Geselligkeit vor allem die Stärkung der Dorf- und Staats-Gemeinschaft. Kultur, Bildung und soziales Engagement sollen gepflegt werden.

Motto:

„Miteinander reden ist besser als übereinander“.

Dabei gilt:

Am Einhamer Stammtisch hat grundsätzlich jeder recht, zumindest aus seiner Sicht.

§1 Termine

Laut Gründungsbeschluss vom 18.05.1990 findet der Männer-Stammtisch jeden 1. Dienstag im Monat ab 19.oo Uhr bei Beteiligung von mindestes zwei Staatsbürgern statt.  

§2 Die Wirtstube

Sie wird – so Gott will – von einem „Sommer- bzw. Wintergönner“ zur Verfügung gestellt. Als derzeitige Wirtstuben dienen der Fuchsn-Kasa und die Huber-Klausn.  

§3 Der Wirt 1. Amtsübernahme: Der jeweilige Wirt wird durch sein freiwilliges anerbieten Wirt (Im Falle der „Wirtsnot“ bleibt nur noch der Marsch nach Haslach). 2. Amtstracht: Der Wirt wird respektiert, wenn er die „Blaue Amtsschürze“ trägt. 3. Hausrecht und Pflichten: Der Wirt übt das Hausrecht sanft aber gewissenhaft und streng aus. Seine Pflichten sind Bewirtung und „Zammarama“ (Reinigen der Wirtstube und des Geschirrs).  

§4 Leibliches Wohl

1. Versorgung: Der Wirt sorgt für örtsübliche Getränke und einer einfachen Brotzeit. Festessen aus persönlichen Gründen eines Wirtes sind die Ausnahme.

2. Zeche: Das Begleichen der Zeche ist – schon wegen der Selbstkostenpreise – selbstverständliche Pflicht eines jeden wackeren Zechers. „Freibier“ und „Mahlgeldfrei“ müssen vom Wirt extra angesagt werden.

3. Werkzeuge: „Nichtflaschenkinder“ sollten ihre Krügerl oder Glaseln zur Entlastung des Wirtes selbst mitbringen. Ein Taschenmesser zur Bearbeitung der Mahlzeit ist hierbei auch immer hilfreich. Bei Bedarf hilft jedoch der Wirt mit Besteck und Geschirr gerne aus. Noch immer gilt: ER sprach zu seinen Jüngern „Wer kein Besteck hat, isst mit den Fingern“.

4. Brotzeitbeginn: Mit vernehmlichen Läuten des Brotzeitglöckerls und dem Ruf „Brotzeit is!“ eröffnet der Wirt das Mahl.  

§5 Reden Recht zu öffentlichen Ansprachen bei absoluter Ruhe haben:

1. Der Staats- und der Ehrenpräsident

2. Die Bürgermeister

3. Der Wirt

4. Jeder Anwesende – wenn es unbedingt sein muss

Die Rede wird durch das Redeglöckerl laut angekündigt.  

§6 Gäste

Einhamer Staatsbürger (Inländer) können rechtschaffene, männliche Ausländer als Gäste mitbringen. Die Zeche zahlt der Einladende.  

§7 Ehefrauen

1. Verhalten der Stammtischler: Es ist Ehrensache, dass Ehefrauen – wenn sie noch wach sind - bei Rückkunft des Stammtischlers im „Trauten Heim“ besonders freundlich, höflich und liebevoll zu behandeln sind, um den Fortbestand des Stammtisches nicht zu gefährden !

2. Heimkunft: Sie hat grundsätzlich vor „Halbe“ zu erfolgen, so z.B. bei 22.35 Uhr nicht 5 Minuten nach halb 11, sonder 55 Minuten vor halb 12.  

§8 Spenden / Gönner

Der Stammtisch ist bereit, von Herzen kommende, sinnvolle Spenden (z.B. Getränke, Brotzeiten) oder Einladungen anlässlich persönlicher Feste nicht abzuweisen. Der betroffene Edelmütige sollte es aber am vorherigen Stammtisch bereits ansagen. Trinkgelder werden vom Stammtisch wohlwollend angenommen.  

§9 Emigranten

Emigrierte, ehemalige Stammtischbrüder, die nicht mehr innerhalb der Einhamer Staatsgrenzen residieren, behalten alle Rechte und Pflichten nach Stammtischordnung (STO) bei.  

§10 Gültigkeit

Diese Novelle ersetzt die Stammtischordnung vom 18.05.1990. Sie ist vom Parlament beschlossen und vom Präsidium gebilligt. Sie erlangt ab 01.01.2003 Gesetzeskraft.

Kundgetan zum Frommen und Nutzen der Bürger:

Hannes Oberauer Georg Jobst  Georg Zeilinger
Staatspräsident 1. Bürgermeister  Ehrenpräsident