• Die offizielle Website der Dorfgemeinschaft Freistaat Einham

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Die Verfassung des Einhamer Freistaates

 

Präambel  

Die Bürgerinnen und Bürger von Einham geben sich mit Wirkung des heutigen Tages ein E i g e n e F r e i e V e r f a s s u n g und rufen die Gemarkung Einham zum F r e i s t a a t aus.   Soweit sich die Gesetze des mit Einham befreundeten Freistaates Bayern mit der Einhamer Verfassung beiläufig decken, können diese probeweise weiter angewendet oder stillschwiegend umgangen werden.   Der Freistaat Einham erklärt feierlich, mit dem übrigen 164 souveränen Staaten dieser Erde alle Zeit in Frieden leben zu wollen. Die bereits bestehenden, guten diplomatischen Beziehungen zu Südtirol, Wimpasing und dem Vatikan werden auf dem Verhandlungswege noch etwas verbessert.   Die Richtlinien der Einhamer Politik bestimmen der jeweils amtierende Staatspräsident und dessen Gattin, die Staatsältesten und übrigen Hohen Würdenträger. Das Parlament stellt die gesamte Einhamer Bürgerschaft. Soweit Grüne vorhanden sein sollten, sind diese einfach schwarz zu übermalen. Entgegen dem benachbarten Freistaat Bayern verzichten alle Einhamer Parlamentarier auf jegliche Diäten und Zuwendungen.   Auf Grund unserer jahrhunderte langen, erträglichen Beziehungen zum Freistaat Bayern verzichtet der Freistaat Einham auf die Einführung einer e i g e n e n Einhamer National-Hymne. Bei würdigen Anlässen singen die Einhamer künftig die Bayern-Hymne mit, haben dabei aber treu ergeben und fanatisch nur an den Freistaat Einham zu denken.

D i e E i n h a m e r  V e r f a s s u n g  

Artikel I

Einhamer Bürger ist: Wer nachweisbar innerhalb des Einhamer Staatsgebietes geboren ist, wer vor mindestens 999 Tagen zugezogen ist, und sich den Einhamer Sitten und Bräuchen angepasst hat, wem zudem ausser Wilderei und Mundraub keine schwereren Delikte nachweisbar sind.

Artikel II

Der Freistaat Einham garantiert allen Bürgern absolute Freiheit in Gedanken, Worten und besonders in guten Werken. Für Bürgerinnen gilt die Redefreiheit selbstverständlich auch, aber nur dann, wenn ihre Meinung mit der des Ehegatten akurat übereinstimmt.

Artikel III

Zur Erhaltung der Wehrtüchtigkeit der männlichen Staatsangehörigen ordnet der Freistaat Einham regelmässige sportliche Ertüchtigung an. Seit Generationen hat sich hierfür besonders Masskrugstemmen, Watten, Hoch- und andere Sprünge bewährt. Über die Einhaltung dieses Gesetzes haben die Staatssicherheitsorgane strengstens zu wachen.

Artikel IV

Als Grenzen des Freistaates Einham gelten vorläufig die jetzigen Fluren und Zäune. Marksteine und andere Grenzbefestigungen können nur noch bis zum Inkrafttreten der Einhamer Verfassung im Sinne des Freistaates Einham „bewegt“ oder verschoben werden. Spätere Gebietsansprüche an das angrenzende Ausland behält sich der Freistaat vor.

Artikel V

Die Einhamer Verfassung schreibt für alle Bürger und besonders Bürgerinnen t i e f s t e Gläubigkeit vor. Zweifel an Fegfeuer und Hölle wird schwer bestraft. Soweit vereinzelt Hexen im Staatsgebiet auftreten sollten, sind diese sofort mit geweihtem Feuer zu vertreiben. Für männliche Bürger ist die sonntägliche Einkehr während und nach dem Kirchgang Staatspflicht.

Artikel VI

Steuern und sonstige unsoziale Zwangsabgaben sind vorläufig an den uns angrenzenden Freistaat Bayern in Gotts´ Namen zu entrichten. Gemäss dem Konkordat sind diese Entrichtungen den einzelnen Bürgern gutzuschreiben und dritteljährlich mit Verzinsung zu erstatten. Diese Bestimmung gilt sowohl für Kleinkopferte – als auch für Grosskopferte.

Artikel VII

Die Einhamer Bürgerinnen und Bürger haben Tag und Nacht für den sicheren Fortbestand der Einhamer Bürgerschaft zu sorgen. Diesbezügliches, eventuelles Versagen oder gar Entsagen (soweit böswillig) ist mit schwerem Kerker zu bestrafen. Ab dem 7. Nachkommen (soweit nachweisbar selbstgemacht) ist männlichen Einhamer Bürgern auf Antrag eine zweite Frau zuzugestehen. Für deren Auswahl durch ein vereidigtes Gremium können die Bestimmungen von Misswahlen angewendet werden.

Artikel VIII

Die Einhamer Bürger und Bürgerinnen geloben öffentlich und feierlich, die Grenzen und Fluren ihres Freistaates tapfer und standhaft zu verteidigen. Eine eigene Armee kann erst aufgestellt werden, wenn sich Artikel VII sichtbar auswirkt. Bei grösserer feindlicher Übermacht sind laut Abkommen die benachbarten Gebirgsschützen-Kompanien Inzell und Unterwössen durch ein Kreifeuer auf der Einhamer-Höhe zu alarmieren. Blessierte und „Ertrinkende“ sind von Einhamer Bürgerinnen mit grösster Hingabe und Vaterlandsliebe zu pflegen.

Artikel IX

Die Einhamer Bürgerschaft gelobt öffentlich und feierlich, in Notzeiten und Bedrängnis treu und fest zusammen zu stehen. Zur Abwendung von Dürre, Flut, Feuersbrünsten, Pestillenz und Hungersnot – soweit auch Bierknappheit und Gicht – halten die Einhamer Bürger jährlich mindestens einmal eine feierlich-fröhliche Lichterprozession siebenmal um den Maibaum herum ab. Mit den Geldern einer Haussammlung soll später an der Stelle des Maibaumes eine Kapelle nach dem Muster von St. Peter in Rom (nur um 1.28 m schmäler) errichtet werden.

Artikel X

Als Zahlungsmittel für den Freistaat Einham wird die E-Mark (Einhamer Mark) eingeführt. Ein vorläufiger Wechselkurs mit dem Dollar 1 : 9 findet dabei seine Anwendung. Mit Inkrafttreten dieser Verfassung wird für den Freistaat Einham die N e u n – T a g e – W o c h e eingeführt, damit verschiedene Bürger und Bauern mit dem Heuen leichter fertig werden. Die Einführung eines zweiten Sonntags in der Woche ist geplant, bedarf aber noch der Zustimmung des Einhamer Parlaments. Die Verabschiedung weiterer Gesetze ist nicht beabsichtigt, da das Einhamer Volk es seit Generationen gewöhnt ist, so gesetzlos und weiterhin einfach frei dahin zu leben, dies nach dem uralten Grundsatz: T U E   R E C H T   U N D   S C H E U E   N I X  

Geheime Zusatz-Klauseln:

1. Anträge auf Asylrecht in Einham sind sorgfältig zu prüfen und nach Entrichtung einer angemessenen Gebühr in Landeswährung gnädigst zu bescheiden. Reinrassige, insbesondere besserungswillige Preussen können erst nach Volksentscheid ins Staatsgebiet einreisen und dort sesshaft werden. Bei Einreiseanträgen von preussischen Schwiegermüttern und überstandigen Jungfrauen ist strengster Maßstab anzulegen.  

2. Die Zollbehörden des Freistaates Einham sind anzuweisen, den derzeit regierenden Ministerpräsidenten des uns befreundeten Freistaates Bayern ungehindert und zollfrei ein- und durchreisen zu lassen. Der Regierung des Freistaates Einham ist sehr daran gelegen, dass die diplomatischen Beziehungen zum Freistaat Bayern für beide Seiten erträglich sind und sich der Freistaat Bayern endlich besinnt und entschliesst im eigentlichen Sinne seiner Bezeichnung „F r e i s t a a t“ seinen mitunter anmassenden Verbündeten gegenüber entsprechend auftritt.  

3. Weitere geheime Zusatzklauseln werden in der Einhamer Staatskanzlei sicher und für jeden erreichbar aufbewahrt.